-krk-RHEINE-ELTE.
Zu einem Vortrag von Kathrin Schmitte über das Thema „Kinder
haften für ihre Eltern“ hatten die Landfrauen aus Elte, Mesum und
Rheine in den Landgasthof Eggert eingeladen.
Kathrin
Schmitte, die
seit Mai 2013 als Juristin beim WLV-Kreisverband,
Steinfurt arbeitet erklärte den Landfrauen: „Das Thema rund um die
Pflegekosten ist sehr kompliziert.“ Schmitte die vor kurzem an
einer Weiterbildung für Juristen teilgenommen hatte, berichtete dass
selbst die Fachleute erstaunt über die Neuerungen in der
Gesetzgebung und Regelungen waren.
Werde
für einen Angehörigen die Unterbringung in einem Pflegeheim
erforderlich, würde zunächst dessen Vermögen, Einkünfte, Rente
und das Pflegegeld für die Kosten der Pflege eingesetzt. Auch
Schenkungen, die weniger als zehn Jahre zurück lägen, könnten
rückgängig gemacht werden, um die Pflegekosten zu decken. Reiche
das nicht mehr aus, würden die Kinder zur Unterhaltspflicht ihrer
Eltern herangezogen. Nur Verwandte in gerader Linie seien zum
Elternunterhalt verpflichtet. Sollten die Kinder für die
Pflegekosten aufkommen müssen, werde für jedes Kind der Anteil
individuell errechnet. Dabei spielten die Einkünfte, Ersparnisse und
der Lebensstandard eine Rolle, ebenso das Einkommen der Ehepartner.
Zum
besseren Verständnis brachte Kathrin Schmitte Beispiele an, doch
auch gerade deswegen wurden immer wieder Fragen gestellt. Da viele
Anwesende in irgendeiner Form von dieser Unterhaltspflicht betroffen
waren riet Schmitte dazu, sich beim Kreisverband beraten zu lassen,
um für die eigene individuelle Situation die richtigen Antworten zu
bekommen.
„Durch
den demographischen Wandel müssen in Zukunft noch mehr Menschen
gepflegt werden. Dann werden die heutigen Gesetze nicht mehr
ausreichen, um die Kostendeckung für die Pflege sicherzustellen“,
betonte die Juristin.
Quelle: Münsterländische Volkszeitung
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