-krk- „Und täglich grüßt das
Murmeltier“, sagt Thomas Steube vom „DJ Team Querbeats“ und
schüttelt immer wieder den Kopf. Er kann es einfach nicht glauben,
dass Menschen zu so etwas fähig sind und fragt sich, wer so etwas
macht: „In der Nacht vom 31. März auf den 1. April haben
Unbekannte schon wieder
unsere Werbebanner für die Schlagerparty im Mühlenhof zerschnitten“, bedauert der Gellendorfer. Für die Sachbeschädigung, die jedes Mal einige Hundert Euro kostet, hat er absolut kein Verständnis.
Dass es sich bei der jüngsten Tat um einen Aprilscherz handelt, schließt Steube aus. Nun hofft er, dass jemand Beobachtungen gemacht hat, die helfen könnten, den oder die unbekannten Täter zu fassen. Mit seinem Anliegen hat er sich deshalb an die Münsterländische Volkszeitung gewandt.
„Es ist ja nicht das erste Mal, dass bei uns Plakate oder Banner mutwillig zerstört werden“, blickt Thomas Steube zurück und berichtet, dass alles schon im Januar angefangen hat. Damals wurden ebenfalls Banner, mit einem scharfen Gegenstand in Stücke geschnitten. „Das muss jemand mit großer Wut getan haben“, vermutet der DJ. Der Vorfall sollte jedoch nur der Anfang einer ganzen Serie sein.
Zwei Banner wurden geklaut, ein Banner durch Vandalismus mit Farbe zerstört und nur kurze Zeit später fielen gleich drei Werbeplakate aus Kunststoff, die auf einigen Anhängern angebracht waren, der Zerstörungswut des unbekannten Täters zum Opfer, der sie einfach abriss und in der Mitte zerschnitt. Vor wenigen Tagen hat dieser – oder ein anderer – erneut zugeschlagen und ein weiteres Werbebanner, heruntergerissen und in vier Teile zerlegt. Hinzu kommt noch, dass der Täter Landfriedensbruch begangen hat – denn um an das Banner heranzukommen musste er ein Tor aufbrechen damit er überhaupt das Privatgelände (an der Elter Straße) betreten konnte.
„Und dennoch lassen wir
uns den Spaß an unserem Projekt nicht vermiesen. Wir hängen einfach
immer wieder ein neues Banner auf!“, sagen die „Querbeats“
entschlossen, so kurz vorm Ziel (die Schlagerparty findet bereits am
kommenden Samstag statt) gäben sie auf keinen Fall auf.
Neben Diebstahl und Betrug stellt die Sachbeschädigung eine der am häufigsten begangenen Straftaten in Deutschland dar. Den Grundtatbestand der Sachbeschädigung regelt in Deutschland §303 StGB. Er besagt, wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenfalls strafbar ist auch der Versuch einer Sachbeschädigung.
Quelle: Münsterländische Volkszeitung
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen